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   VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17   

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VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17 (https://dejure.org/2017,65545)
VG Köln, Entscheidung vom 22.11.2017 - 15 L 3626/17 (https://dejure.org/2017,65545)
VG Köln, Entscheidung vom 22. November 2017 - 15 L 3626/17 (https://dejure.org/2017,65545)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 1 B 1001/14

    Zuweisung; VCS GmbH; Anordnung des Sofortvollzugs; Vollziehungsanordnung;

    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Dass die Formulierungen von der Antragsgegnerin in vergleichbaren Fällen nahezu gleichlautend verwendet werden, macht sie nicht fehlerhaft, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 30.09.2014 - 1 B 1001/14 -.

    Im Regelfall muss der durch eine seinen Dienstort verändernde Personalmaßnahme betroffene Beamte aber Nachteile, welche aus der Lage des selbst gewählten und aufrecht erhaltenen Wohnortes zum (geänderten) Dienstort herrühren, als grundsätzlich seiner persönlichen Sphäre zugehörig hinnehmen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 04.07.2011 - 1 B 96/11 - und vom 30.09.2014 - 1 B 1001/14 -.

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Sie beruhen auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Urteil vom 19.05.2016 - 2 C 14.15 -, wonach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG lediglich zur Zuweisung eines Arbeitsbereichs bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens ermächtigt, der nach seiner Wertigkeit dem Statusamt der betroffenen Beamtin entspricht.
  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Die Übertragung des abstrakten wie auch des konkreten Aufgabenbereichs muss in den Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG bereits in der Zuweisungsverfügung selbst erfolgen, weil nur auf diese Weise hinreichend gewährleistet werden kann, dass die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei dem Postnachfolgeunternehmen selbst verbleibt und nicht dem aufnehmenden Unternehmen überlassen wird, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14; OVG NRW, Beschluss vom 27.05.2010 - 1 B 1623/09 -.
  • VG Gelsenkirchen, 15.09.2017 - 15 L 2730/17

    Kein Anspruch auf Einrichtung einer öffentlichen Toilette

    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Soweit die Antragstellerin auf die 20 Arbeitsposten verweist, auf die sie sich im September 2015 beworben hat und die Gegenstand der Verfahren 15 L 2325/16, 15 L 3052/16 und 15 L 2730/17 waren, sind diese Stellen nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin in den genannten Eilverfahren anderweitig vergeben worden bzw. mangels Bedarfs im August 2016 zurückgezogen worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2011 - 1 B 96/11

    Einstweiliger Rechtschutz eines Beamten bei der Deutschen Telekom AG gegen die

    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Im Regelfall muss der durch eine seinen Dienstort verändernde Personalmaßnahme betroffene Beamte aber Nachteile, welche aus der Lage des selbst gewählten und aufrecht erhaltenen Wohnortes zum (geänderten) Dienstort herrühren, als grundsätzlich seiner persönlichen Sphäre zugehörig hinnehmen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 04.07.2011 - 1 B 96/11 - und vom 30.09.2014 - 1 B 1001/14 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 1 B 1623/09

    Zuweisung einer dauerhaften Tätigkeit eines Beamten in einem anderen Unternehmen

    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Die Übertragung des abstrakten wie auch des konkreten Aufgabenbereichs muss in den Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG bereits in der Zuweisungsverfügung selbst erfolgen, weil nur auf diese Weise hinreichend gewährleistet werden kann, dass die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei dem Postnachfolgeunternehmen selbst verbleibt und nicht dem aufnehmenden Unternehmen überlassen wird, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14; OVG NRW, Beschluss vom 27.05.2010 - 1 B 1623/09 -.
  • VG Köln, 22.03.2017 - 15 L 3052/16
    Auszug aus VG Köln, 22.11.2017 - 15 L 3626/17
    Soweit die Antragstellerin auf die 20 Arbeitsposten verweist, auf die sie sich im September 2015 beworben hat und die Gegenstand der Verfahren 15 L 2325/16, 15 L 3052/16 und 15 L 2730/17 waren, sind diese Stellen nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin in den genannten Eilverfahren anderweitig vergeben worden bzw. mangels Bedarfs im August 2016 zurückgezogen worden.
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